2 eingereicht wurde, erklärte der Beschuldigte die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils bezüglich der Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und der Drohung. Weiter focht der Beschuldigte die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und damit die Sanktion, die Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die Einziehung des Klappmessers und des Personenwagens an (pag. 828 ff.).