Weiter wurde verfügt, dass die amtliche Entschädigung von Fürsprecherin D.________ mit separatem Beschluss bestimmt wird, wobei den Beschuldigten vollumfänglich die gesetzliche Rück- und Nachzahlungspflicht trifft. Schliesslich wurde die Einziehung des beschlagnahmten Klappmessers und des beschlagnahmten Personenwagens verfügt, wobei der Erlös aus der Verwertung des Personenwagens zur Deckung der Verfahrenskosten bestimmt wurde und ein allfälliger Überschuss dem Beschuldigten auszubezahlen ist.