Im Widerrufsverfahren wurde entschieden, dass der dem Beschuldigten mit Urteil des Ministère public / Parquet régional Neuchâtel vom 2. Oktober 2014 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen, hingegen die Probezeit um ein Jahr verlängert wird. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt. Weiter wurde verfügt, dass die amtliche Entschädigung von Fürsprecherin D.________ mit separatem Beschluss bestimmt wird, wobei den Beschuldigten vollumfänglich die gesetzliche Rück- und Nachzahlungspflicht trifft.