(Ort) und der groben Verkehrsregelverletzung durch Führen eines Fahrzeugs mit stark beschädigter Windschutzscheibe, begangen am 12. März 2016 von AB.________ (Ort) nach Bern, schuldig erklärt. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 100.00 (Probezeit 2 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 2 Tage) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16‘881.30 verurteilt. Im Widerrufsverfahren wurde entschieden, dass der dem Beschuldigten mit Urteil des Ministère public /