(Ort), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten frei. Dagegen wurde der Beschuldigte der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und der Drohung, alles begangen am 12. März 2016 in AB.________ (Ort) zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Strafkläger) schuldig erklärt. Weiter wurde der Beschuldigte der Hehlerei, begangen zwischen Sommer und Ende 2015 in AB.________ (Ort) und der groben Verkehrsregelverletzung durch Führen eines Fahrzeugs mit stark beschädigter Windschutzscheibe, begangen am 12. März 2016 von AB.