1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 7. April 2017 erklärte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Befahren einer Einbahnstrasse in die falsche Richtung und des Trottoirs, angeblich begangen am 12. März 2016 in AB.________ (Ort), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten frei.