106 Abs. 1 StGB). Die Richtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter (VBR) beinhalten eine normierte Strafzumessung für Massendelikte, also für solche Delikte, die häufig vorkommen und sich in der Regel in Bezug auf die konkreten Umstände und das jeweilige Verschulden stark ähneln. Insofern dienen die Richtlinien der rechtsgleichen Behandlung in gleichgearteten Fällen und somit auch der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit. Es handelt sich lediglich um Empfehlungen. Bei Unaufmerksamkeit im rollenden Verkehr sehen die Richtlinien eine Busse von CHF 300.00 vor (Ziff. 1.VIII.2.1).