14 17. Strafrahmen und Richtlinien Der Beschuldigte hat sich der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht. Es handelt sich um eine Übertretung, die mit Busse bestraft wird (vgl. Art. 103 StGB). Der Strafrahmen für eine Verletzung von Art. 90 Abs. 1 SVG reicht bis zu CHF 10‘000.00 Busse (Art. 106 Abs. 1 StGB).