13 15. Einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung Der Beschuldigte hat seine Aufmerksamkeitspflicht nicht vollständig erfüllt. Bei den Regeln zu den Pflichten des Fahrzeugführers vor einem Fussgängerstreifen handelt es sich um zentrale Verkehrsregeln, deren Missachtung regelmässig zu schweren Unfällen führt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6S.265/2005 vom 1. Dezember 2005 E. 2.3). Das und die Tatsache, dass der Beschuldigte diese Regeln verletzt hat, reichen aber keineswegs zur Annahme einer groben Verkehrsregelverletzung.