Für den Grund, weshalb er dies nicht tat, stellte er insbesondere die Vermutung an, die Geschädigte könnte von einem Auto aus der Gegenrichtung verdeckt gewesen sein. Hierfür bestehen jedoch keinerlei Anhaltspunkte, da Gegenverkehr trotz der anderen Distanz auch die Sicht der Auskunftsperson behindert hätte und diese keinen Gegenverkehr erwähnte.