Deshalb habe er sie wohl nicht gesehen. Er wisse nicht, wie schnell die Frau daher gekommen sei, sie sei einfach plötzlich da gewesen. Die Zeugin sei weiter hinten gewesen und habe wohl einen anderen Blickwinkel gehabt als er (pag. 130 Z. 1 ff.). Auf der rechten Seite habe es eine Tankstellte gehabt mit mehreren Autos, die hin- und weggefahren seien (pag. 130 Z. 11). Er habe nicht das Gefühl, dass diese Tankstelle ihn in seiner Konzentration beeinträchtigt hätte (pag. 130 Z. 13 f.). Sowohl die Aussagen der Auskunftsperson als auch des Beschuldigten selbst machen einen sehr glaubhaften Eindruck.