Es tue ihm sehr leid, was passiert sei. Er habe sich sehr grosse Sorgen um die Frau gemacht (pag. 35 Z. 75 f.). In der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte erneut, er habe die Fussgängerin vor der Kollision nicht gesehen. Sie sei plötzlich vor Ort gewesen und habe nicht vorne, sondern auf der Seite des Autos angeschlagen (pag. 129 Z. 30 ff.). Er sei mit 20-30 km/h gefahren. Er habe nicht auf den Tacho geachtet (pag. 129 Z. 38). Die Strasse sei verkehrsreich gewesen. Er habe sich überlegt, ob die Frau wohl von einem anderen Auto verdeckt gewesen sei. Deshalb habe er sie wohl nicht gesehen.