13. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen ist, ob die Geschädigte für den Beschuldigten in einem Zeitpunkt erkennbar gewesen wäre, der eine Vermeidung der Kollision durch Bremsen ermöglicht hätte. Als Sachverhaltsfrage in Bezug auf die Schuld des Beschuldigten gilt auch die Frage, ob sich die Geschädigte rechtswidrig verhalten hat. Wird dies bejaht, entlastet dies den Beschuldigten jedoch noch nicht.