9. Beweismittel Der Umfang der vorhandenen Beweismittel ist übersichtlich. In den Akten findet sich das Fotodossier des Unfalltechnischen Dienstes (UTD) (pag. 13 ff.), der Anzeigerapport der Polizei vom 9. Dezember 2015 (pag. 1 ff.), die polizeiliche Einvernahme der Auskunftsperson D.________, die mit ihrem Fahrzeug in grösserem Abstand hinter dem Beschuldigten fuhr (pag. 31 f.), die polizeiliche Einvernahme mit dem Beschuldigten (pag. 33 ff.) sowie die vorinstanzliche Einvernahme des Beschuldigten (pag. 129 f.). Die Geschädigte vermochte sich nicht an den Unfall zu erinnern und konnte dementsprechend keine Angaben machen (vgl. pag.