8. Unbestrittener Sachverhalt Das Geschehnis am Morgen des 3. Dezember 2015 am Fussgängerstreifen auf der Frutigenstrasse in Thun an sich ist unbestritten. Es kam zu einer Kollision zwischen der Geschädigten als Fussgängerin und dem Fahrzeug des Beschuldigten. Der Beschuldigte hatte die Geschädigte, die auf der Mittelinsel nicht stehen blieb und ihren Vortritt erzwingen wollte, vor dem Aufprall nicht gesehen.