Im Anzeigerapport der Kantonspolizei vom 9. Dezember 2015 wurde der Vorfall so beschrieben (pag. 3): C.________ (im Folgenden: Geschädigte) überquerte zu Fuss den Fussgängerstreifen auf der Frutigenstrasse in Richtung Coop Pronto. Die Geschädigte sah das herannahende Fahrzeug des Beschuldigten, das auf der Frutigenstrasse in Richtung Thuner Innenstadt fuhr. Sie bemerkte, dass der Beschuldigte ihr den Vortritt auf dem Fussgängerstreifen nicht gewähren wollte und beabsichtigte, ihren Vortritt mittels Weiterlaufen zu erzwingen. In der Folge kam es zur Kollision, wobei sich die Geschädigte Verletzungen zuzog.