5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 26. September 2017 ordnete die Verfahrensleitung von Amtes wegen das Einholen eines aktuellen schweizerischen und italienischen Strafregisterauszuges und eines aktuellen ADMAS-Auszuges über den Beschuldigten an. Zudem ersuchte sie den Beschuldigten, aktuelle Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen einzureichen (pag. 172). Mit Eingabe vom 6. November 2017 kam der Beschuldigte dem Ersuchen nach (pag. 193 ff.).