Der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, stellte mit Stellungnahme vom 17. Januar 2017 folgende Anträge (pag. 277): 1. Die Berufung sei abzuweisen. 2. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Dem Beschuldigten sei für die Verteidigungskosten im Berufungsverfahren eine angemessene Entschädigung auszurichten.