3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete mit Berufungsbegründung vom 15. November 2017 folgende Anträge (pag. 261): 1. A.________ sei schuldig zu erklären der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 3. Dezember 2015 um 07:55 Uhr in Thun, Frutigenstrasse, Höhe Coop Pronto. 2. A.________ sei zu verurteilen - zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen, wobei der Tagessatz entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten anzusetzen sei, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren,