1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 2. Juni 2017 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 3. Dezember 2015 an der Frutigenstrasse in Thun, frei. Es verfügte die Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von CHF 4‘474.45 und die Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 1‘500.00 an den Kanton Bern (pag. 137 f.).