1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtskreises X Thun vom 23. Oktober 2009. Die gemäss Urteil des Gerichtskreises X Thun vom 23. Oktober 2009 ausgestandene Untersuchungshaft von 91 Tagen wird im Umfang von 91 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 14'150.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 6'000.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).