Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen insgesamt CHF 14'150.00 und setzen sich zusammen aus Gebühren des vorinstanzlichen Gerichts von CHF 6'000.00 und für die Untersuchung von CHF 8'150.00 (vgl. das Kostenverzeichnis auf pag. 546). Abgesehen von einer geringfügigen zeitlichen Differenzierung betreffend Deliktsbeginn und –ende, wofür ein Freispruch erfolgt, wurde der Beschuldigte für den in der Anklageschrift geschilderten Lebenssachverhalt und für