Die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe ist von der Strafe für das neu zu beurteilende Delikt abzuziehen, was die Zusatzstrafe ergibt. Die für den gewerbsmässigen Betrug festgesetzte Strafe wird für die 16- monatige Gesamtfreiheitsstrafe angemessen um 10 Monate auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten erhöht und davon die rechtskräftige Grundstrafe in Abzug gebracht. Daraus ergibt sich eine Zusatzstrafe für den gewerbsmässigen Betrug von 3 Jahren und 6 Monaten.