Der Deliktsbetrag des mehrfachen Betrugs belief sich auf insgesamt CHF 255'000.00, wovon CHF 205'000.00 auf den Versuch entfielen. Nebst einer Busse wurde der Beschuldigte dafür zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs (Akten S 09 200 pag. 781 f., 863 ff.). Der hier zu beurteilende gewerbsmässige Betrug fand grösstenteils vor dieser Verurteilung statt und war zu diesem Zeitpunkt vollendet.