19. Zusatzstrafe Mit Urteil vom 23. Oktober 2009 wurde der Beschuldigte wegen Betrugs, mehrfach (in acht Fällen), teilweise (in sieben Fällen) versucht begangen in F.________ und anderswo, wegen Urkundenfälschung, mehrfach begangen in der Zeit von Oktober 2003 bis 30. August 2003 in F.________ und anderswo sowie wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung, begangen am 13. Februar 2004 in F.________ schuldig erklärt. Der Deliktsbetrag des mehrfachen Betrugs belief sich auf insgesamt CHF 255'000.00, wovon CHF 205'000.00 auf den Versuch entfielen.