In dieser Zeit blieb der Fall zu lange unbearbeitet, womit das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Aus diesen Gründen rechtfertigt sich eine leichte Strafreduktion, welche sich allerdings mit der aufgrund der Täterkomponenten vorzunehmenden leichten Straferhöhung die Waage hält. Es bleibt damit bei der (Einsatz-)Strafe von 4 Jahren.