In diesem Zusammenhang folgten polizeiliche Ermittlungen, insbesondere diverse Einvernahmen (pag. 310 ff.). Gestützt darauf wurde am 12. März 2014 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf Diebstahl, evtl. Hehlerei ausgedehnt (pag. 2), woraufhin weitere, teilweise an die Polizei delegierte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dieser Sache, insbesondere zur Klärung der Herkunft der Ankerstäbe, durchgeführt wurden (vgl. pag. 353 ff., 368 ff.). Parallel dazu wurde auch zum Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs weiter ermittelt, so fand etwa am 13. März 2014 eine ausführliche Einvernahme mit dem Beschuldigten statt (pag.