3) und erst wieder aufgenommen, als die Staatsanwaltschaft Ende Oktober 2013 Kenntnis vom Verwaltungsgerichtsurteil vom 16. März 2012 und dessen Rechtskraft erlangte (vgl. pag. 426 ff.). Am 18. Dezember 2012 erfolgte eine zweite Anzeige gegen Unbekannt, wegen eines mutmasslichen Diebstahls von Ankerstäben (pag. 306 ff.). In diesem Zusammenhang folgten polizeiliche Ermittlungen, insbesondere diverse Einvernahmen (pag.