Qualifikation der Gewerbsmässigkeit und damit die doppelt so hohe Maximalstrafe nicht berücksichtigt und vorliegend insbesondere die sehr lange Deliktszeit erschwerend ins Gewicht fällt. 18.3 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz und seine Beweggründe waren egoistischer Natur. Er wollte ein Einkommen erzielen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Letzteres ist tatbestandsimmanent, sodass sich die subjektive Tatschwere nicht auf die Strafhöhe auswirkt. 18.4 Täterkomponenten Der Beschuldigte ist _____ im heutigen Kosovo geboren und 1989 in die Schweiz gekommen.