In einer Masterarbeit der Universität Luzern vom 30. Juni 2011 wird in Anlehnung an die alte bernische Überweisungspraxis bei Vermögensdelikten bei einem Deliktsbetrag von CHF 490'000.00 eine Freiheitsstrafe von etwas über zwei Jahren vorgeschlagen (TANJA GRABER, Angemessene Strafzumessung im Wirtschaftsstrafrecht, abrufbar unter: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/institute/staak/MAS_ Forensics/dok/Masterarbeiten_MAS_3/Graber_Tanja.pdf [zuletzt besucht am 13. Juli 2018], S. 6 ff.). Zu letzterem Ansatz ist anzumerken, dass die Tabelle die