_ nicht nachgegangen. Zudem hat der Beschuldigte zahlreiche Ärzte wider besseres Wissen auf Trab gehalten sowie diverse unnötige, umfangreiche und kostspielige ärztliche Untersuchungen und Berichterstattungen verursacht. Schliesslich erleiden «echte» Sozialversicherungsbezüger und die IV selbst durch Machenschaften, wie sie der Beschuldigte praktiziert hat, erhebliche Reputationsschäden. Zur Art und Weise der Tatbegehung ist festzuhalten, dass der Beschuldigte über eine relativ lange Deliktsdauer von fast acht Jahren hinweg immer wieder mit der