Der Beschuldigte hat die Auszahlung von Taggeldern, Renten und Ergänzungsleistungen von mehr als einer halben Million CHF erwirkt, auf die er keinen Anspruch gehabt hätte. Dass ein wesentlicher Teil davon auf die fünf IV-Kinderrenten entfiel, vermag am hohen Deliktsbetrag, durch den das geschützte Rechtsgut erheblich verletzt wurde, nichts zu ändern. Im Übrigen hatte der Beschuldigte bewusst auch die Kinderrenten beantragt (vgl. Kopien IV-Akten pag. 434 ff.) und sich dann als Versorger der Familie an diesen Leistungen genauso bereichert.