_ Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht einlegte und darin unter anderem geltend machte, dass ihm die IV-Rente zugestanden habe. Dass der Beschuldigte weiterhin – bzw. bis zur Erreichung des ordentlichen Rentenalters und bis zum Abschluss der Erstausbildung der Kinder – zu Unrecht Renten beziehen wollte, reicht für die Annahme eines Versuchs nicht aus, ist aber bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.