58 entsprechende Atteste zu verschaffen, wobei er sein Verhalten teilweise auch mit Familienangehörigen koordinierte. Auf diese Weise übte er die deliktische Tätigkeit über Jahre hinweg in der Art eines Berufs aus. Indem er sich selbst vom 2009 eingeleiteten Rentenrevisionsverfahren nicht davon abbringen liess, zeigte er auch die Bereitschaft, weiterhin durch arglistige Täuschungen unrechtmässig Einkünfte zu erzielen. Gemäss erstelltem Sachverhalt hatte der Beschuldigte erstmals am 27. November 2002 gegenüber Dr. P.________ tatsachenwidrig einen schlechten Gesundheitszustand vorgetäuscht.