In der Folge wurden die Leistungen der Taggeldversicherung aufgrund weiterer Betrugshandlungen des Beschuldigten von der IV-Rente abgelöst und mit Ergänzungsleistungen der Ausgleichskasse des Kantons Bern ergänzt. Die für den Beschuldigten und seine fünf Kinder erbrachten IV-Leistungen beliefen sich bis Mitte 2009 auf insgesamt CHF 365'172.00, die Ergänzungsleistungen auf CHF 90'835.00. Auch diese Rentenleistungen trugen damit jahrelang einen namhaften Betrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Beschuldigten und seiner Familie bei. Er hatte sich auf diese Einkünfte ein- und sein Leben darauf ausgerichtet.