Mit diesem jahrelangen konsequenten Vorspielen, das auch ein beträchtliches Mass an Konzentration, Vorbereitung und Koordination erforderte, bediente er sich besonderer betrügerischer Machenschaften. Darüber hinaus sind Ärzte, wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, bei organisch nicht nachweisbaren pathologischen Befunden und psychisch beeinträchtigten Patienten in hohem Mass auf das Ergebnis der Befragung zum Zustand und Befinden angewiesen und dürfen sich grundsätzlich auch darauf verlassen. Gleiches gilt für die ärztliche Feststellung des Grades der Arbeitsunfähigkeit.