146 N 94 f.). Zu beachten ist zudem, dass die Prüfung von Rentenansprüchen gerade bei der IV ein eigentliches Massengeschäft darstellt. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der IV müssen sich hauptsächlich auf die ihnen vorliegenden Arztberichte stützen. Vorliegend hat beispielsweise der behandelnde Psychiater Dr. Q.________ gegenüber der IV aber auch der G.________ immer wieder Zeugnisse ausgestellt, welche die Arbeitsunfähigkeit des Beschuldigten bestätigten, auch die ärztlichen Gutachten haben dies getan. Die Täuschungshandlungen sind damit als arglistig zu qualifizieren.