Am 15. November 2010 wurde die sofortige Einstellung der IV-Rentenzahlungen verfügt. Diese Handlungen nahm der Beschuldigte in der Absicht vor, dass die ihn untersuchenden Ärzte zuhanden der Taggeldversicherung, der Strafklägerin und der Ausgleichskasse des Kantons Bern seine angebliche Arbeitsunfähigkeit bestätigten. Dies um so die für die Leistungsausrichtung verantwortlichen Personen dieser Institutionen über seine Arbeitsfähigkeit zu täuschen und die Institutionen dazu zu bringen, ihm Taggeldleistungen bzw. eine ganze IV-Rente inklusive Kinderrenten bzw. Ergänzungsleistungen auszurichten.