Am 30. Juni 2010 gab der Beschuldigte anlässlich der im Auftrag der IV durchgeführten Untersuchung gegenüber Prof. Dr. E.________ einen schlechten Gesundheitszustand vor, klagte dazu tatsachenwidrig über zahlreiche Beschwerden und untermauerte dies, indem er sich unter anderem absichtlich verwirrt zeigte, stöhnte, direkten Blickkontakt mied, seine Worte und diejenigen des Untersuchers wiederholte, als ob er sie nicht verstanden hätte und auf dem kurzen Weg ins Untersuchungszimmer schwankte, wobei er sich demonstrativ an der Gangwand abstützte.