Mit eigenhändig unterzeichnetem Formular vom 2. August 2007 meldete sich der Beschuldigte zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur IV an und bestätigte damit den gegenüber den Ärzten und Behörden bisher tatsachenwidrig vorgespiegelten Gesundheitszustand, wodurch ihm gestützt auf die bisherigen falschen Angaben und tatsachenwidrige Inszenierungen mit Verfügung vom 5. August 2009 rückwirkend für die Periode Januar 2004 bis Juli 2009 Ergänzungsleistungen zur IV gewährt wurden. - Der Beschuldigte gab am 25. März 2009 im Fragebogen bezüglich Revision der Invalidenrente wahrheitswidrig an, sein Gesundheitszustand sei gleich geblie-