schuldigte «wie ein nasser Sack» am Arm des «Onkels» hing und den Anschein erweckte, dass er ohne dessen Hilfe keinen Schritt alleine laufen könne. Weiter liess er den «Onkel» tatsachenwidrig das Bild eines Schwerkranken bekräftigen; unter anderem erklärte der «Onkel», dass der Beschuldigte das Haus nur in Begleitung und niemals alleine verlasse, da er den Weg zurück nicht finde und er bei der Körperpflege auf Hilfe angewiesen sei, da er nicht wisse, was er mit dem Shampoo machen solle. Aufgrund dieses Verhaltens diagnostizierten Dr. V.________ und Dr. W.__