Dadurch stellte die zuständige Stellenvermittlerin im Schlussbericht vom 22. Juni 2005 fest, dass berufliche Abklärungsmassnahmen undurchführbar und ein Rentenzuspruch zu prüfen seien. - Zu den von der IV veranlassten Untersuchungen im PZM am 3. und 6. Juli 2006 liess er sich durch einen Mann, der sich als sein Onkel ausgab, begleiten, stützte sich auf diesen und gab mit Aussagen und Verhalten tatsachenwidrig einen sehr schlechten Gesundheitszustand vor.