Er klagte tatsachenwidrig über zahlreiche physische und psychische Beschwerden, insbesondere dass sich sein Gesundheitszustand in den vergangenen vier Monaten massiv verschlechtert habe, er zu Hause nur noch im Bett liege und das Haus nicht ohne Begleitung verlassen könne. Dadurch stellte die zuständige Stellenvermittlerin im Schlussbericht vom 22. Juni 2005 fest, dass berufliche Abklärungsmassnahmen undurchführbar und ein Rentenzuspruch zu prüfen seien. -