52 - Am 8. Juni 2005 erschien der Beschuldigten für ein Gespräch zur beruflichen Wiedereingliederung bei der Strafklägerin torkelnd, mit schlaffer Grusshand, verwahrlost und lethargisch. Er klagte tatsachenwidrig über zahlreiche physische und psychische Beschwerden, insbesondere dass sich sein Gesundheitszustand in den vergangenen vier Monaten massiv verschlechtert habe, er zu Hause nur noch im Bett liege und das Haus nicht ohne Begleitung verlassen könne.