lich taumelte und demonstrativ im Gang wirkend an den Wänden abstützte, untermauerte. Aufgrund dieses Verhaltens diagnostizierte Dr. S.________ im Gutachten vom 21. September 2004 zu Handen der Strafklägerin mehrere psychiatrische Krankheiten (unter anderem Verdacht auf andauernde Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung bei persistierenden PTBS- Symptomen und Verdacht auf präexistierende neurotische oder Persönlichkeitsstörung) und beurteilte den Beschuldigten als völlig arbeitsunfähig.