vor, sodass dieser im Arztbericht vom 29. März 2004 gegenüber der Strafklägerin festhielt, dass der Beschuldigte an einer depressiven Episode mittleren Grades kombiniert mit einer Persönlichkeitsstörung leide und zu 100 Prozent arbeitsunfähig sei. - Am 12. August 2004 anlässlich der im Auftrag der IV durchgeführten Untersuchung spiegelte der Beschuldigte gegenüber Dr. S.____