Im Januar 2004 meldete sich der Beschuldigte zum Bezug von IV-Leistungen für sich sowie IV-Kinderrenten für seine fünf Kinder an, wobei er unter anderem tatsachenwidrig erklärte, seit November 2002 wegen psychischer Probleme zu 100 Prozent arbeitsunfähig zu sein. Entsprechende Leiden gab der Beschuldigte weiterhin in den Untersuchungen gegenüber Dr. Q.________ vor, sodass dieser im Arztbericht vom 29. März 2004 gegenüber der Strafklägerin festhielt, dass der Beschuldigte an einer depressiven Episode mittleren Grades kombiniert mit einer Persönlichkeitsstörung leide und zu 100 Prozent arbeitsunfähig sei.