, wodurch dieser im psychiatrischen Gutachten vom 21. Juli 2004 eine psychiatrische Diagnose stellte (nichtorganische Insomnie in Verbindung mit längerer depressiver Reaktion als Ausdruck einer psychogenen Anpassungsstörung mit Dysthymie auf dem Boden einer wenig assimilierten, einfach strukturierten und emotional instabilen Persönlichkeitsstörung) und die Arbeitsunfähigkeit bestätigte. - Im Januar 2004 meldete sich der Beschuldigte zum Bezug von IV-Leistungen für sich sowie IV-Kinderrenten für seine fünf Kinder an, wobei er unter anderem tatsachenwidrig erklärte, seit November 2002 wegen psychischer Probleme zu 100 Prozent arbeitsunfähig zu sein.