Weiter im Rahmen der durch die Taggeldversicherung in Auftrag gegebenen psychiatrischen Untersuchung des Beschuldigten am 26. März 2004 durch Dr. R.________, wodurch dieser im psychiatrischen Gutachten vom 21. Juli 2004 eine psychiatrische Diagnose stellte (nichtorganische Insomnie in Verbindung mit längerer depressiver Reaktion als Ausdruck einer psychogenen Anpassungsstörung mit Dysthymie auf dem Boden einer wenig assimilierten, einfach strukturierten und emotional instabilen Persönlichkeitsstörung) und die Arbeitsunfähigkeit bestätigte. -