, ab dem 27. Februar 2003 in mehreren ärztlichen Untersuchungen gegenüber Dr. Q.________ und am 9. Dezember 2003 bei einer Befragung gegenüber einer Sachbearbeiterin der Taggeldversicherung, wodurch die Ärzte in ihren Berichten psychiatrische Diagnosen (unter anderem depressives Zustandsbild bei psychosozialer Belastungssituation) stellten und dem Beschuldigten gegenüber der Taggeldversicherung eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit attestierten. Weiter im Rahmen der durch die Taggeldversicherung in Auftrag gegebenen psychiatrischen Untersuchung des Beschuldigten am 26. März 2004 durch Dr. R.__